Kindergarten und Krippe

3G-Regel

Bitte beachten Sie, dass Eltern, externe Beschäftigte und sonstige Erwachsene unsere Einrichtungen ab sofort nur dann betreten dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt nicht nur für Veranstaltungen, sondern auch für Eltern während der Eingewöhnungsphase sowie Hospitationen oder längere Eltern- und Entwicklungsgespräche.
Eine Ausnahme ist das Abholen und Bringen von Kindern. Hier muss kein Nachweis vorgelegt werden. Der Aufenthalt in der Einrichtung ist dabei aber so kurz wie möglich zu halten. Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.